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Definition und FAQ
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BDO oder EPR / ROP – wovon reden wir?
FAQ
Liste häufig gestellter Fragen:
– Registrierung bei den zuständigen nationalen Behörden. Erst dann können Sie das Produkt in das Land importieren.
– Zahlung von Entsorgungsgebühren abhängig von der in ein bestimmtes Land exportierten Menge. Vorab ist ein quantitativer Bericht erforderlich.
– Kennzeichnungs- und Verpackungsinformationsanforderungen, um Endverbraucher darüber zu informieren, wie die Verwertung maximiert und Umweltschäden minimiert werden können.
Da es in der EU keine zentrale Behörde gibt, muss die EPR-Registrierung in jedem Gebiet und für jeden Mitgliedstaat separat erfolgen. Derzeit gibt es 27 EPR-Systeme, jedes davon verfügt über ein eigenes Registrierungs-, Abrechnungs- und Meldesystem. Wenn Sie Direktversender ohne Niederlassung im Zielland sind, benötigen Sie in der Regel einen für Sie zuständigen Vertreter vor Ort, der die Verträge mit den Empfangsanlagen verwaltet und mit den Behörden in der entsprechenden Landessprache kommuniziert.
Spezifische Pflichten in Deutschland sind – je nach Produkt – die Registrierung bei der Stiftung EAR (Elektroaltgeräteregister) und die Registrierung im Verpackungsregister LUCID sowie die Teilnahme am Dualen System.
Wenn Sie Waren auf den Markt der Europäischen Union bringen, sollten Sie Ihre EPR-Pflichten überprüfen. Sie sind zur Registrierung verpflichtet, wenn:
– Sie produzieren Produkte,
– Sie importieren Produkte,
– Sie sind ein (Online-)Händler und verkaufen Produkte.
Voraussetzung für diese Pflichten ist, dass das jeweilige Land Ihre Teilnahme an der Registrierung nicht ausschließt. Eine solche Ausnahme ist nur in begrenzten Fällen möglich, z. B. in Italien, in der Verpackungsindustrie, wo aus finanziellen Gründen eine Niederlassung erforderlich ist, um die gesetzlichen Anforderungen für die Teilnahme an der Sammlung von Verpackungen zu erfüllen. Ähnliche Ausnahmen gelten für Unternehmen, die Batterien in Verkehr bringen. Sie sollten jedoch mit Blick auf die Zukunft völlig ausgeschlossen werden.
Bei Elektrogeräten gibt es keine Ausnahmen. Grundsätzlich besteht diese Verpflichtung in jedem Land, in das Sie vertreiben.
Auch im Bereich der Verpackungsmaterialien gelten in mehreren Ländern „geringfügige Einschränkungen“. Diese sehen vor, dass eine Registrierung erst dann zur Pflicht wird, wenn ein bestimmter Umsatz bzw. Umsatz in € pro Jahr erreicht wird. Diese Mengen sind von Land zu Land unterschiedlich und in manchen Fällen befreit Sie die Geringfügigkeitsgrenze nicht von der Registrierungspflicht, sondern lediglich von der Zahlung einer mengenabhängigen Entsorgungsgebühr.
Ein Händler ist jede juristische oder natürliche Person, die Produkte erstmals auf dem Markt bereitstellt mit der Absicht, sie an Verbraucher zu vertreiben. Bei den Verbrauchern handelt es sich hierbei sowohl um gewerbliche Endkunden als auch um private Verbraucher. „Lieferung“ umfasst jede Lieferung eines Produkts, sei es gegen Bezahlung oder unentgeltlich, zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Nutzung im Rahmen eines Unternehmens. Dazu gehört auch das Anbieten des Produkts (online oder anderweitig).
Mit anderen Worten: Wenn Sie ein Produkt überhaupt bewerben möchten, müssen Sie bereits registriert sein. Bis zur erfolgreichen Registrierung ist der Verkauf gesetzlich untersagt. Wenn Sie Ihre Produkte in einem bestimmten Land nicht bewerben möchten, ist es Ihnen gesetzlich untersagt, einen Online-Shop oder ein Angebot in dieser Landessprache zu betreiben oder Sie müssen den Versand Ihrer Produkte in das entsprechende Land ausdrücklich ausschließen.
Ja. Die Strafen sind in jedem Land gesetzlich festgelegt und können je nach Verstoß variieren. Die Strafe beträgt:
– wenn Sie nicht registriert sind,
– wenn Sie Meldungen nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen,
– wenn Sie die Müllgebühren nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zahlen,
– oder auch wenn Sie gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten verstoßen.
Abhängig von der Schwere des Verstoßes und der Höhe des Schadens werden Strafen erhoben. Es gilt die Regel, dass die Strafen für jeden Verstoß zwischen 1.000 und 10.000 Euro betragen. Das bedeutet auch, dass das Bußgeld für die Nichtmeldung zweier Produkte bereits bei 2 x 10.000 Euro liegen kann. Strafen können auch rückwirkend für frühere Jahre festgesetzt werden.
Richtlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung sind in Deutschland im Verpackungsgesetz (VerpackG), im Batteriegesetz (BattG) und im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) festgelegt. Daraus ergeben sich unterschiedliche Pflichten bezüglich Produkten und deren Verpackung. Weitere Informationen finden Sie hier – EAR oder hier – LUCID.
Händler ohne nationale Niederlassung benötigen zunehmend einen Bevollmächtigten, der die Verantwortung für die rechtliche Einhaltung der Systeme und Behörden des Händlers sowie seiner gesetzlichen Verpflichtungen übernimmt.
Die WEEE-Registrierungsnummer ist eine Kombination aus einem Ländercode und einer Folge von acht Ziffern, die es dem Inverkehrbringer ermöglicht, das Produkt eindeutig zu identifizieren. Die Nummer wird von der EAR Foundation oder einer national zuständigen Stelle vergeben und erfordert sensible Unternehmensangaben wie Gerätetyp und Marke. Wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte für den deutschen Markt herstellen oder als Erster auf den deutschen Markt bringen, müssen Sie diese registrieren. Gleiches gilt auch im Ausland.
Welche Pflichten ergeben sich aus den Verordnungen und Richtlinien?
Einerseits verlangt das Gesetz eine Registrierung im LUCID, also dem ZSVR-Register. Dieses Register ist öffentlich zugänglich und erleichtert den Behörden die Verfolgung von Pflichtverstößen. Andererseits müssen Sie die Pflicht zur Anmeldung im Dualen System erfüllen. Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe sich nach der Menge und Art der zu entsorgenden Materialien richtet. Darüber hinaus unterliegen Ihre Produkte bzw. Ihr Unternehmen der Datenmeldepflicht.
Zu den Verkaufsverpackungen zählen beispielsweise Lebensmittelverpackungen und Getränkedosen, aber auch Folien, die ein Buch im Laden vor Verschmutzung schützen. Voraussetzung ist, dass die Verpackung die Ware enthält. Diese Art der Verpackung ist systembeteiligungspflichtig.
Transportverpackungen unterliegen nicht der Systembeteiligung im Sinne einer Befreiung von der Pflicht im Dualen System. Es besteht jedoch eine Registrierungspflicht bei LUCID. Das Gesetz fasst den Begriff Versandverpackung als Verpackung zusammen, die Waren während des Transports von einem Verkäufer zum anderen oder während der Lagerung schützt. Sie können aus Pappe, Kunststoff oder anderen Materialien bestehen. Als Vertreiber von Transportverpackungen sind Sie auch zur Entsorgung verpflichtet und müssen dies auch dann tun, wenn die Empfänger Ihrer Waren dies von Ihnen verlangen. Dafür bedarf es eines bundesweiten Netzwerks örtlicher Abfallsammelunternehmen, die für die Sammlung, Sammlung, Sortierung und Verwertung sorgen. Sie können die Dienstleistungen von CERTIFY auch als Berater und Vermittler bei der Entsorgung von Transportverpackungen nutzen.
BDO Polen
Ja, alle bei BDO registrierten Unternehmen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Abfallerfassung verpflichtet. Diese Aufzeichnungen sollten in elektronischer Form über das BDO-System geführt werden.
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